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Die Antwort lautet ja. Ein Arbeitgeber muss für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen. Wenn Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit mit Stoffen oder Materialien in Berührung kommen oder kommen könnten, die Splitter (oder lose Partikel) freisetzen können, ist es wichtig, dass sie einen geeigneten Augenschutz in Form einer Schutzbrille tragen. Aber was ist mit verschreibungspflichtigen Schutzbrillen und der Erstattung durch den Arbeitgeber? Wir gehen gerne mit Ihnen alle Schritte durch, damit alles klar ist.
Es gibt zwei Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreifen kann, bevor er verpflichtet ist, eine Schutzbrille zur Verfügung zu stellen. Erstens sollte er feststellen, welche Maßnahmen ergriffen wurden oder werden können, um Augenschutz überflüssig zu machen. Ist dies nicht möglich, sollte die Dauer der Exposition gegenüber potenziellen Gefährdungen verringert werden. Ist auch dies nicht möglich, hat der Arbeitnehmer nach der Verordnung über die Arbeitsbedingungen Anspruch auf die Erstattung einer Schutzbrille (auf Rezept) durch den Arbeitgeber. Dazu muss der Arbeitgeber zunächst eine Risikobestandsaufnahme und -bewertung (RI&E) durchführen.
Der Arbeitgeber muss die Gefahren und Risiken für die Sicherheit (und Gesundheit) der Arbeitnehmer so weit wie möglich vermeiden oder verringern. Wenn Sie in einer Umgebung arbeiten, in der mit splitterbildenden Materialien umgegangen wird oder in der Sie mit gefährlichen Stoffen arbeiten, ist eine Schutzbrille Pflicht. Außerdem sind an diesen Orten oft Aufkleber angebracht, die darauf hinweisen, dass das Tragen einer Schutzbrille vorgeschrieben ist.
Wenn dieser Aufkleber nicht vorhanden ist, kann die Schutzbrillenpflicht dennoch festgestellt werden. In der Regel bestimmen die Arbeitgeber, ob die Arbeitnehmer eine Schutzbrille tragen müssen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich sorgfältig bei Ihrem Arbeitgeber.
Bei der Wahl einer Korrektionsschutzbrille spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dabei handelt es sich um die Schwere der Gefahr, die Häufigkeit der Exposition gegenüber der Gefahr, die Wirksamkeit der Schutzbrille und die Merkmale des Ortes, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
Die Norm NEN-EN166 legt die grundlegenden Eigenschaften fest, die jede Augenschutzausrüstung erfüllen muss. Augenschutz besteht aus zwei Hauptkomponenten. Nämlich aus den Gläsern (aus Mineralglas oder Kunststoff) und dem Rahmen (aus Metall oder Kunststoff). Beide Teile müssen die Prüfanforderungen erfüllen, damit die Brille als Sicherheitsbrille bezeichnet werden kann.
EN 166 legt die Mindestanforderungen für eine Reihe von Leistungsprüfungen fest. Diese Norm enthält eine Reihe von Anforderungen, die als Voraussetzung für Korrektionsschutzbrillen angesehen werden können. Gemäß dem Leitfaden für Sicherheit und Gesundheitsschutz 2018 sollten für Schutzbrillen vorgesehene Gestelle die folgenden Anforderungen erfüllen:
Wenn alle oben genannten Anforderungen erfüllt sind, ist der Rahmen zugelassen. Mit dieser Zulassung kann das CE-Zeichen angebracht werden. Seeh - Hans Anders Business bietet Korrektionsschutzbrillen mit dieser NEN-EN 166 Normierung und CE-Kennzeichnung an. Diese Korrektionsschutzbrillen haben durch ihr geringes Gewicht den höchsten Tragekomfort. Das Ergebnis? Hohe Akzeptanz beim Träger.
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Seeh - Hans Anders Zakelijk liefert nicht nur Korrektionsschutzbrillen, sondern auch ein Bestell- und Verwaltungssystem für die komplette administrative Abwicklung mit einfacher Rechnungsstellung. Gerne beraten wir Sie auch unverbindlich über die Gesetzgebung zu Korrektionsschutzbrillen. Dies macht die Erstattung von verschreibungspflichtigen Schutzbrillen einfach und bequem.
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