Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Seeh B.V. mit Sitz im Dwarsweg 45, 5301 KB in Zaltbommel, Niederlande, nachstehend: seeh.

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

  • In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

    Seeh.
    Käufer: Die Gegenpartei von seeh., die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt;
    Vertrag: Der Vertrag zwischen seeh. und Käufer;
    Hans Anders: Der Teil von Hans Prijsoptiek B.V., der aus einer Ladenkette besteht;
    Benutzer: Die natürliche Person, die ein vom Käufer gekauftes Produkt verwenden wird.

Artikel 2 Allgemeines

  • Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen seeh. und einem Käufer, auf den seeh. diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
  • Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit seeh. für deren Ausführung Dritte einbezogen werden müssen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Bedingungen auf den Vertrag Anwendung finden. In diesem Fall gelten die übrigen widersprüchlichen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von seeh. und Käufer zwischen den Parteien nur, wenn und soweit sie Bestandteil der Geschäftsbedingungen von seeh. sind .
  • Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. seeh. und der Käufer werden dann Rücksprache halten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen treten, wobei, wenn und soweit dies möglich ist, der Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung beibehalten wird.
  • Jede Abweichung von diesen Bedingungen gilt nur einmalig oder für einen genau festgelegten Zeitraum und ist nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

Artikel 3 Angebote und Ausschreibungen

  • Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben.
  • Die Angebote von seeh. sind unverbindlich; sie sind dreißig Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. seeh. ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn deren Annahme vom Käufer innerhalb von dreißig Tagen schriftlich bestätigt wird.
  • Lieferzeiten in Angeboten von seeh. sind Richtwerte und berechtigen bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie Versand- und eventueller Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist seeh. nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, seeh . weist auf etwas anderes hin.
  • Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet seeh. nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Gegenstände zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises zu liefern.
  • Die Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
  • Sind mehrere Kunden an einer Vereinbarung beteiligt, so sind sie alle gesamtschuldnerisch verpflichtet, die Verpflichtungen gegenüber seeh zu erfüllen.

Artikel 3.2 Erteilung einer Abtretung

  • Ein Vertrag zwischen seeh. und dem Käufer kommt zustande durch:

    - Bestellung über die Website von seeh. oder
    - Abgabe eines Bestellscheins durch einen Nutzer in einer Hans Anders Filiale.
  • Nachdem die Abtretungsscheine von seeh. zur Verfügung gestellt wurden, liegt die Verantwortung für die Ausstellung dieser Abtretungsscheine vollständig beim Käufer.
  • Ein Bestellschein muss den Namen und die Anschrift des Käufers, die Gutscheinnummern und das Ausstellungsdatum enthalten.
  • Kopien von Bestellscheinen sind nicht gültig und werden nicht akzeptiert.
  • Die Aufgabenblätter müssen vollständig abgegeben werden:

    - 1. Exemplar, bestimmt für seeh.
    - 2. Exemplar, bestimmt für Hans Anders

    - 3. Exemplar, bestimmt für den Arbeitnehmer

Artikel 4 Durchführung des Abkommens

  • seeh. führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis aus. All dies auf der Grundlage des damals bekannten Stands der Wissenschaft.
  • Wenn und soweit es für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, hat seeh. das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  • Der Käufer sorgt dafür, dass alle Daten, die seeh. als notwendig angibt oder von denen der Käufer vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, seeh. rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an seeh. übermittelt werden, hat seeh. das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
  • seeh. haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass seeh. von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Käufers ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte für seeh. erkennbar sein müssen .
  • Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann seeh. die Ausführung der Teile, die zu einer späteren Phase gehören, aussetzen, bis der Käufer die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
  • Werden Arbeiten von seeh. oder von seeh. hinzugezogenen Dritten im Rahmen des Auftrags in den Räumen des Käufers oder an einem vom Käufer bezeichneten Ort ausgeführt, so stellt der Käufer die von diesen Mitarbeitern billigerweise benötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.
  • Der Käufer stellt seeh. von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schaden erleiden und dem Käufer zuzurechnen sind.

Artikel 5 Lieferung

  • Die Lieferung erfolgt:

    - durch Abholung der Ware im Lager von seeh oder;
    - durch Abholung der Ware in einer Hans Anders Filiale oder;
    - durch Lieferung an den Käufer ab dem Lager von seeh.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt wird. Als Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren gilt das Ende der Frist, innerhalb derer die Waren abgeholt werden können, oder - falls Transport oder Versand durch seeh. vereinbart wurde - der Zeitpunkt (nach Wahl von seeh.), zu dem seeh. die Waren an der vereinbarten Adresse anbietet.
  • Abrufaufträge, die vom Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig abgerufen werden, berechtigen seeh. zur Zusendung der noch nicht abgerufenen Ware an den Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware anzunehmen und zu bezahlen.
  • Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Anweisungen, so ist seeh. berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Wenn der Käufer die Abnahme während einer Frist von 14 Tagen weiterhin verweigert, ist seeh . berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wobei der Käufer für 100 % des Transaktionswerts zuzüglich Zinsen und Kosten haftet, und zwar unbeschadet des Rechts auf Ersatz des tatsächlichen oder höheren Schadens.
  • Wird die Ware geliefert, ist seeh. berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann separat in Rechnung gestellt.
  • Wenn seeh. im Rahmen der Vertragsausführung Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese seeh. zur Verfügung gestellt hat .
  • Wenn seeh. eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese nur ein Richtwert. Eine angegebene Lieferfrist ist daher niemals eine Frist. Bei Überschreitung einer Frist hat der Käufer seeh schriftlich in Verzug zu setzen .
  • seeh. ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, es wurde hiervon abweichend vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. seeh. ist berechtigt, die so gelieferte Ware gesondert zu berechnen.
  • Kundenspezifische Waren werden nur nach gesonderter Vereinbarung vorrätig gehalten. Der vereinbarte Lagerbestand muss immer innerhalb von 12 Monaten verbraucht werden. Bei Beendigung des Vertrags muss der Käufer den Restbestand innerhalb von 1 Monat abnehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme ist seeh. berechtigt, den nicht abgenommenen Bestand kundenspezifisch zu berechnen. Der Käufer ist dann verpflichtet, diese Rechnung unabhängig von einem etwaigen Abruf und/oder einer Lieferung zu bezahlen.

Artikel 6 Widerrufsrecht (Stornierung)

  • Nach Vertragsabschluss hat der Käufer das Recht, die Bestellung bis zu 14 Tage nach Erhalt der Ware zu widerrufen, wobei seeh. diesen Widerruf jederzeit nach eigenem Ermessen an Bedingungen knüpfen kann.
  • Die von seeh. festgelegten Bedingungen für die Stornierung nach dem Versand der bestellten Waren sind mindestens (unbeschadet des Rechts, weitere und andere Bedingungen festzulegen):

    - Die Waren sind vollständig, unbeschädigt und unbenutzt zurückzusenden, einschließlich der Begleitdokumente und Garantiescheine und einschließlich einer Kopie der Rechnung von seeh.
    - Die zurückzusendende Ware muss ordnungsgemäß in der Originalverpackung verpackt und auf der Außenseite deutlich mit den Daten des Käufers und der Bestellnummer gekennzeichnet sein. Der Käufer haftet für alle Schäden oder Verluste während des Transports, die auf eine nicht ordnungsgemäße Verpackung der zurückzusendenden Waren zurückzuführen sind.

    - Die Rücksendung erfolgt durch und auf Kosten des Käufers.
  • Die Wertminderung der zurückgegebenen Produkte, aus welchem Grund auch immer, geht zu Lasten des Käufers.
  • Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

    - Software, Bild- oder Tonträgern oder Computersoftware, deren Versiegelung aufgebrochen wurde;
    - Speziell für den Käufer/Nutzer bestellte oder zusammengestellte Produkte
    - Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde;
    - Speziell für den Käufer/Nutzer zugeschnittene oder angefertigte Produkte
    - OP=OP Produkte;
    - Produkte, bei denen siehe. ausdrücklich erklären, dass dieses Recht nicht gilt.
    - Alle Gegenstände, die nach den Spezifikationen des Käufers/Benutzers hergestellt werden und auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Käufers/Benutzers hergestellt werden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;

  • Bei ordnungsgemäßer Rückgabe gemäß den oben genannten Bedingungen erhält der Käufer den von ihm gezahlten Betrag innerhalb von 30 Tagen zurück.

Artikel 7 Muster und Modelle

  • Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt diente, ohne dass die Ware damit übereinstimmen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Ware damit übereinstimmen soll.

Artikel 8 Prüfung, Beschwerden

  • Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe, auf jeden Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und Quantität dem Vereinbarten oder zumindest den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen entspricht.
  • Sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich bei seeh. gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von drei Wochen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach der Lieferung gerügt werden.
  • Wenn eine Reklamation gemäß dem vorigen Absatz rechtzeitig eingereicht wird, bleibt der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware abzunehmen und zu bezahlen. Möchte der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden, so hat dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von seeh. auf die von seeh. angegebene Weise zu erfolgen .
  • Solange die vollständige Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt ist, wird seeh. keine Reklamationen bearbeiten. seeh. hat bei der Bearbeitung einer Reklamation immer das Recht, eine zusätzliche Sicherheit oder eine Zahlung zu verlangen, sei es auf das Fremdgeldkonto eines von seeh. beauftragten Rechtsanwalts oder Notars, bevor eine Reklamation bearbeitet wird.

Artikel 9 Gebühren, Preise und Kosten

  • Wenn seeh. mit dem Käufer einen festen Verkaufspreis vereinbart hat, ist seeh. dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen, wenn zwischenzeitliche Preisänderungen eingetreten sind.
  • seeh. kann Preiserhöhungen unter anderem dann weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ausführung des Vertrags wesentliche Preisänderungen eingetreten sind, zum Beispiel bei Wechselkursen, Löhnen, Rohstoffen, Halbfertigprodukten und Verpackungsmaterialien.
  • Die von seeh. in Rechnung gestellten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie der im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Kosten, einschließlich Kleinauftragskosten (Versand- und Verwaltungskosten), sofern nicht anders angegeben.
  • Die auf der Website angegebenen Preise sind vorbehaltlich von Tippfehlern oder Preisänderungen (noch nicht umgesetzt). Die im Webshop angegebenen Preise können von den Preisen im Geschäft abweichen. Der Käufer kann hieraus keine Rechte ableiten.

Artikel 10 Änderung des Abkommens

  • Stellt sich während der Ausführung des Vertrages heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern und/oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  • Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert und/oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. seeh. wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
  • Wenn die Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird seeh. den Käufer im Voraus informieren.
  • Wenn ein fester Satz vereinbart wurde, gibt seeh. an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses festen Satzes führt.
  • Ungeachtet dieser Bestimmungen kann seeh. keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die seeh. zuzuschreiben sind.

Artikel 11 Zahlung

  • Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Frist vereinbart) auf eine von seeh. anzugebende Weise (Banküberweisung oder Lastschrift) in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
  • Wird die Einzugsermächtigung durch Vorlage eines von seeh. zur Verfügung gestellten Bestellcoupons bei einer Filiale von Hans Anders erteilt, erfolgt die Zahlung gemäß den Vorschriften und Verfahren von Interpay BV.
  • Zahlt der Käufer, aus welchem Grund auch immer, den fälligen Betrag nicht innerhalb der 30-Tage-Frist, so ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zum Zeitpunkt der Zahlung des Gesamtbetrags berechnet.
  • Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen von seeh. gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  • seeh. hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen anzurechnen.
  • seeh. kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Zurechnung angibt.
  • seeh. kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die fälligen und laufenden Zinsen sowie die Kosten umfasst.
  • seeh. ist jederzeit berechtigt, (noch) eine Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit für die Zahlung durch den Käufer zu verlangen, die sofort erfüllt werden muss.
  • Die Zahlung erfolgt ohne Abzug oder Aufrechnung und ohne das Recht der Gegenpartei auf (vorsorgliche) Pfändung zu Lasten von seeh.

Artikel 12 Eigentumsvorbehalt

  • Alle von seeh. gelieferten Sachen, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronischen) Dateien usw., bleiben Eigentum von seeh., bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit seeh. geschlossenen Verträgen erfüllt hat .
  • Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  • Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Käufer verpflichtet, seeh. so schnell wie möglich davon zu unterrichten.
  • Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  • Von seeh. gelieferte Sachen, die gemäß den Bestimmungen unter 1. dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
  • Für den Fall, dass seeh. ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer seeh. oder von ihr zu beauftragenden Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von seeh. befindet, und diese Waren zurückzunehmen.

Artikel 13 Bürgschaft

  • seeh. garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den am Tag des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
  • Der Verbraucher hat gegenüber seeh. nur dann einen Anspruch auf Gewährleistung, wenn und soweit seeh. (noch) mit einer Garantie des Lieferanten von seeh. oder des Herstellers versehen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften schreiben eine weitergehende Garantie vor oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Seeh. übernimmt keine weitere Garantie oder Haftung.
  • Die unter 1. genannte Garantie gilt auch, wenn die zu liefernden Waren zur Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer seeh bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich auf diese Verwendung hingewiesen hat .
  • Entspricht die zu liefernde Ware nicht diesen Garantien, wird seeh. innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware oder, wenn eine Rücksendung nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Käufer, nach Wahl von seeh. , ersetzen oder reparieren. Im Falle des Austausches verpflichtet sich der Käufer schon jetzt, die ausgetauschte Ware an seeh. zurückzusenden und das Eigentum an seeh. zu übertragen .
  • Die hier genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn ohne schriftliche Genehmigung von seeh. der Käufer oder Dritte Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht haben, Änderungen an der Ware vorzunehmen, oder sie für Zwecke verwendet haben, für die die Ware nicht bestimmt ist.
  • Der Verbraucher hat nur dann ein Recht auf Gewährleistung gegenüber seeh., wenn der Verbraucher alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber seeh. erfüllt hat .

Artikel 14 Inkassokosten

  • Ist der Käufer mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten des Käufers. Bleibt der Käufer mit der fristgerechten Zahlung eines Geldbetrags in Verzug, verwirkt er eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 15 % des noch ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 50,00 €.
  • Wenn seeh. berechtigterweise höhere Kosten entstanden sind, sind auch diese ersatzfähig. seeh. ist darüber hinaus stets berechtigt, den tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
  • Angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
  • Der Käufer schuldet Zinsen auf die entstandenen Inkassokosten.

Artikel 15 Aussetzung und Auflösung

  • seeh. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

    - der Käufer die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt;
    - der Käufer sich in einem Zustand des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder der Einstellung oder Liquidation (des Unternehmens) des Käufers befindet;
    - seeh. nach dem Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Befürchtung begründen, dass der Käufer die Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Besteht begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist eine Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel dies rechtfertigt;
    - Der Käufer wurde bei Abschluss des Vertrags aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht oder nur unzureichend geleistet. Sobald die Sicherheit geleistet wurde, erlischt die Befugnis zur Aussetzung, es sei denn, die Erfüllung wurde dadurch unangemessen verzögert.
  • Darüber hinaus ist seeh. berechtigt, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden können, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zumutbar machen.
  • Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von seeh. an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn seeh. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  • seeh. behält sich das Recht vor, jederzeit Schadenersatz zu fordern.

Artikel 16 Rückgabe der zur Verfügung gestellten Gegenstände

  • Wenn seeh. dem Käufer bei der Ausführung des Vertrages Sachen zur Verfügung gestellt hat, ist der Käufer verpflichtet, die so gelieferten Sachen innerhalb von 14 Tagen in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückzugeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so gehen alle daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten.
  • Bleibt der Käufer, aus welchem Grund auch immer, trotz Mahnung mit der unter 1. genannten Verpflichtung in Verzug, so ist seeh. berechtigt, den daraus entstehenden Schaden und die Kosten, einschließlich der Wiederbeschaffungskosten, vom Käufer zu verlangen.

Artikel 17 Haftung

  • Ist die von seeh. gelieferte Ware mangelhaft, beschränkt sich die Haftung von seeh. gegenüber dem Käufer auf das, was in diesen Bedingungen unter "Garantien" geregelt ist.
  • Haftet seeh. für unmittelbare Schäden, so ist diese Haftung auf maximal den doppelten Kaufpreis, mindestens aber auf den Kaufpreis des Teils des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag der vom Versicherer von seeh. in dem betreffenden Fall zu erbringenden Leistung beschränkt.
  • Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:

    - die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
    - alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von seeh. vertragsgemäß zu machen, es sei denn, dieser Fehler kann seeh. nicht angelastet werden;
    - angemessene Kosten, die entstanden sind, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben.
  • seeh. haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Geschäftsstagnation.
  • Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von seeh. oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Artikel 17 Haftung

  • Ist die von seeh. gelieferte Ware mangelhaft, beschränkt sich die Haftung von seeh. gegenüber dem Käufer auf das, was in diesen Bedingungen unter "Garantien" geregelt ist.
  • Haftet seeh. für unmittelbare Schäden, so ist diese Haftung auf maximal den doppelten Kaufpreis, mindestens aber auf den Kaufpreis des Teils des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag der vom Versicherer von seeh. in dem betreffenden Fall zu erbringenden Leistung beschränkt.
  • Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:

    - die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
    - alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von seeh. vertragsgemäß zu machen, es sei denn, dieser Fehler kann seeh. nicht angelastet werden;
    - angemessene Kosten, die entstanden sind, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben.
  • seeh. haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Geschäftsstagnation.
  • Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von seeh. oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Artikel 18 Gefahrübergang

  • Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem sie rechtmäßig und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und dadurch in die Verfügungsgewalt des Käufers oder eines vom Käufer zu benennenden Dritten gelangen.

Artikel 19 Höhere Gewalt

  • Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und den sie nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu vertreten haben.
  • Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung alle vorhersehbaren oder unvorhersehbaren äußeren Ursachen verstanden, auf die seeh. keinen Einfluss nehmen kann, die seeh . jedoch daran hindern, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Streiks bei der Firma seeh . sind eingeschlossen.
  • Die seeh. hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem die seeh. ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  • Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag auflösen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen.
  • Sofern seeh. ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. dem zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist seeh. berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um eine gesonderte Forderung.

Artikel 20 Entschädigungsleistungen

  • Der Käufer stellt seeh. von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten frei, die bei der Ausführung des Vertrages verwendet werden.
  • Stellt der Käufer seeh. Informationsträger, elektronische Dateien oder Software etc. zur Verfügung, garantiert dieser, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.

Artikel 21 Geistiges Eigentum und Urheberrecht

  • Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich seeh. die Rechte und Befugnisse vor, die seeh. nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
  • Der Käufer darf keine Änderungen an den Waren vornehmen, es sei denn, dies ergibt sich aus der Beschaffenheit der gelieferten Waren oder es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • Alle Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, die von seeh. im Rahmen des Vertrages erstellt werden, bleiben Eigentum von seeh. unabhängig davon, ob sie dem Käufer oder Dritten zugänglich gemacht wurden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Die von seeh. zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw. sind ausschließlich für den Käufer bestimmt und dürfen von ihm ohne vorherige Zustimmung von seeh. nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, aus der Natur der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich etwas anderes.
  • seeh. behält sich das Recht vor, die bei der Durchführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 22 Vertraulichkeit

  • Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung von der jeweils anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Eine Information gilt als vertraulich, wenn sie von einer Partei mitgeteilt wurde oder wenn sie sich aus der Art der Information ergibt.
  • Wenn seeh. aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an vom Gesetz oder vom zuständigen Gericht benannte Dritte weiterzugeben, und seeh. sich diesbezüglich nicht auf ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht oder ein vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Recht berufen kann, ist seeh. nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet, und die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund eines sich daraus ergebenden Schadens aufzulösen.

Artikel 23 Nichtübernahme von Personal

  • Während der Laufzeit des Vertrages sowie ein Jahr nach dessen Beendigung darf der Käufer in keiner Weise, außer nach ordnungsgemäßer geschäftlicher Rücksprache mit seeh. Mitarbeiter von seeh. oder von Unternehmen, die seeh. zur Ausführung dieses Vertrages hinzugezogen hat und die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind (waren), anzustellen oder anderweitig, direkt oder indirekt, zu beschäftigen.

Artikel 24 Rechtsstreitigkeiten

  • Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Käufer und seeh. werden durch das zuständige Gericht in 's Hertogenboch oder nach Ermessen von seeh. durch das nach dem Gesetz zuständige Gericht entschieden.
  • Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, einen Streitfall einvernehmlich beizulegen.

Artikel 25 Anwendbares Recht

  • Jeder Vertrag zwischen seeh. und Käufer unterliegt dem niederländischen Recht. Für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig. Für eventuelle Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in 's Hertogenbosch zuständig. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 26 Änderung, Auslegung und Verortung der Bestimmungen und Bedingungen

  • Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer in 's-Hertogenbosch hinterlegt.
  • Bei der Auslegung von Inhalt und Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
  • Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen hier auch als PDF zum Download bereit.