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Nach dem belgischen Kodex für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, einschließlich der Arbeit an Bildschirmen. Nachstehend finden Sie die Regeln und Verpflichtungen für Arbeitgeber in Belgien:
Ja, gemäß Buch VIII, Titel 2 des Kodex über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, sich zu Beginn der Bildschirmarbeit oder beim Auftreten von Augenbeschwerden einer Augenuntersuchung zu unterziehen. Ergibt die Untersuchung, dass eine Bildschirmbrille erforderlich ist, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür erstatten(Belgium.be).
Ja, Bildschirmbrillen fallen unter die Sozialvorschriften und können nach belgischem Steuerrecht steuerfrei erstattet werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind(Belgium.be).
Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Kodex zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Buch VIII, Titel 2.
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